Seit 2007 gilt in Bayern eine neue Jägerprüfungsordnung:
Die neue Bayerische Jäger- und Falknerprüfungsordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Die Jägerprüfung besteht auch in Zukunft aus drei Teilen: schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, Schießprüfung.
Jedes Quartal gibt es Prüfungstermine.
Zunächst sind 100 schriftliche Fragen zu beantworten.
In der mündlichen Prüfung wird praxisorientiertes Wissen abgefragt.
Schließlich müssen die Kandidaten auf dem Schießstand noch den sicheren Umgang mit Jagdwaffen und ihre Treffsicherheit beweisen.
Nach der neuen Prüfungsordnung ist künftig eine Zentrale Prüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut bayernweit für die Organisation und Durchführung der Prüfung zuständig. Es handelt sich - wie bisher - um eine staatliche Prüfung, die jedoch an insgesamt 16 Prüfungsstandorten, verteilt über ganz Bayern, abgenommen wird.
Die Anzahl der Prüfungstermine wird von bisher zwei Terminen auf mindestens vier Prüfungen pro Jahr verdoppelt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist unter anderem - wie bisher - das Ableisten einer jagdlichen Ausbildung, die mindestens 120 Stunden umfassen muss; mindestens 60 Stunden hierbei im praktischen Teil.
Eine wesentliche Neuerung der geänderten Prüfungsordnung: Nach dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils kann der mündliche und praktische Teil der Prüfung jeweils zweimal innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren wiederholt werden, ohne die Prüfung noch mal erneut komplett abzulegen.
Erleichtert werden auch die Anforderungen beim praktischen Teil der Prüfung, soweit dies die Schießleistungen auf Tontauben betrifft. Nunmehr ist das Wurftaubenschießen nicht mehr Prüfungsgegenstand. Die Bewerber beschießen nun Rahmen ihrer jagdlichen Ausbildung mindestens 250 Tontauben. Hierbei müssen innerhalb einer Zehnerserie mindestens drei Treffer erzielt werden. Der Ausbilder stellt darüber einen schriftlichen Nachweis aus.
Die weiteren Schießleistungsnachweise Pistole und Revolver bleiben nach alter JPFO-Fassung. “Flüchtiger Überläufer” darf in einer Übergangsfrist noch wie bisher am Schießstand absolviert werden. Danach muss der “flüchtige Überläufer” in einem Schießkino (auch Laseranlage) erbracht werden.
Die Schießprüfung wird nach der neuen Prüfungsordnung mit der kurseigenen Übungswaffe geschossen: Kaliber .222 Rem.
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